AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand April 2020)

  1. Geltungsbereich
  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Sabrina Ullmann | Markenstrategie & Mediendesign (nachfolgend „Dienstleister“) mit seinem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber ”).
  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder von Dritten, die den hiergenannten Bedingungen widersprechen oder von diesen abweichen, finden keine Anwendung, auch wenn der Dienstleister diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten. Das Einverständnis ist auch dann nicht gegeben, wenn den Dienstleister auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen beinhaltet oder darauf verweist.
  • Der Auftraggeber versichert eine Beauftragung des Dienstleisters nur als Unternehmer in Sinne des §14 BGB vorzunehmen. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd §§ 14, 310 Abs.1 BGB.
  • Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Diese gelten als angenommen, wenn kein schriftlicher Widerspruch an den Dienstleister erfolgt. Diesen hat der Kunde vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister zu übermitteln. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

  1. Vertragsgegenstand
  • Die Bestellung des Dienstleisters durch den Auftraggeber stellt ein bindendes Angebot dar.
  • Gegenstand dieses Vertrages ist die Social Media- und Webseiten Betreuung sowie Leistungen im Bereich Grafik- und Mediendesign.
  • Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt mit der Übermittlung des unterschriebenen Auftrags per E-Mail, Fax, Post oder vor Ort auf Papier oder digital auf dem Tablet zustande. Eine Anzahlung oder gezahlte Abschlagsrechnung kommt mit einer Auftragserteilung durch den Auftraggeber gleich.
  • Der Dienstleister behält sich die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte an Entwürfen und anderen Unterlagen uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Dienstleister Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar.

  1. Inhalte und Geheimhaltung
  • Sofern nicht anders vereinbart, liefert der Auftraggeber alle Inhalte, wie zum Beispiel Texte, Bilder und andere Mediendateien zur Durchführung des Auftrags an den Dienstleister. Mit Bereitstellung versichert der Auftraggeber, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, also entweder von ihm direkt stammen oder dieser die Einwilligung der Urheber zuvor eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  • Sowohl der Auftraggeber als auch der Dienstleister verpflichten sich wechselseitig, sämtliche bereitgestellten und erlangten Informationen bezüglich der technischen, geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei streng vertraulich zu behandeln,
    und diese lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu verwenden (z.B. vom Auftraggeber zur Veröffentlichung freigegeben sind) und auch über die Vertragslaufzeit hinaus vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen des jeweiligen Vertragspartners und ist durch diesen mit Hilfe entsprechender schriftlicher Vereinbarungen sicherzustellen.
  • Der Dienstleister ist berechtigt Informationen an Dritte weiterzugeben, sofern dies für die Erfüllung und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags notwendig ist.

  1. Leistungsgegenstand
  • Die zu erbringenden Leistungen durch den Dienstleister ergeben sich aus diesem Vertrag und dem diesbezüglich entstandenen E-Mail-Verkehr vorab.
  • Die Erstellung der Dienstleistung basiert auf den Informationen und Daten, welcher der Auftraggeber an den Dienstleister übermittelt.
  • Die Aktualisierung und Pflege wird je nach Tarifpaket durchgeführt. Ob Änderungen im Rahmen des jeweiligen Tarifpaketes liegen, entscheidet der Dienstleister im Zweifel selbst. Die Leistungen können ggf. nach Prüfung durch den Dienstleister in Auftrag gegeben werden. Alle Änderungswünsche, Aktualisierungen oder Pflegehinweise durch den Auftraggeber sind per E-Mail an contact@sabrinaullmann.com zu übermitteln. Ansprüche auf andere Übermittlungswege durch den Auftraggeber bestehen nicht.
  • Der Dienstleister verpflichtet sich ausschließlich vereinbarte Leistungen gemäß der Tarifpakete durchzuführen. Insbesondere eine bestimmte Platzierung bezüglich der Auffindbarkeit der Webseite bei Suchmaschinen kann nicht garantiert werden und ist nicht Teil der Leistungspflicht des Dienstleisters. Der Dienstleister verpflichtet sich mit Sorgfalt die Optimierung der Webseite (Onpage) für Suchmaschinen nach Tarifpaket durchzuführen. Wie Suchmaschinen auf diese Optimierung reagieren liegt nicht im Handlungsbereich des Dienstleisters.

  1. Auftraggebertermine und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
  • Der Dienstleister bestimmt Termine nach eigenem billigem Ermessen, sofern keine Termine in Auftraggeberabsprache vereinbart wurden.
  • Die Qualität und der angestrebte Fertigstellungstermin hängen von der Qualität und Termintreue des Auftraggebers ab. Kommt dieser seinen Pflichten bei der Übermittlung von Inhalten pünktlich nach, kann ein schneller Ablauf gewährleistet werden. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der Vorlage von erforderlichen Unterlagen, Informationen, Berechtigungen und Zugänge nicht rechtzeitig und wie gefordert nach, gehen die hieraus entstehenden Verzögerungen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Aufforderung des Dienstleisters, die benötigten Daten und Inhalte umgehend per E-Mail an contact@sabrinaullmann.com zu übermitteln.
  • Falls Leistungen aufgrund fehlender oder mangelhafter Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht rechtzeitig oder gar nicht fertiggestellt werden können, hat dies keinen Einfluss auf die Zahlungspflichten des Auftraggebers. Der Beginn der Zahlungspflicht wird durch diese Verzögerung nicht verschoben.

  1. Hosting, Domain und E-Mail
  • Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zusätzlich, sofern Domains und Hosting (Bereitstellung von Webspace und die Unterbringung einer Webseite auf einem Webserver) Gegenstand dieses Vertrags sind. Der Dienstleister bietet kein eigenes Hosting oder eine Domainvergabe an und tritt lediglich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Provider, Registrar oder anderen Dienstleistern auf. Der Dienstleister hat keinen Einfluss darauf, dass die von dem Auftraggeber gewünschten Domains auch diesem zugeteilt werden und dass diese frei von rechten Dritter sind. Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für den fortdauernden Bestand der Domain. Die verschiedenen Domains werden von unterschiedlichen Vergabestellen vergeben und verwaltet. Jede hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains und stellt unterschiedliche Vorgaben für die Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten auf. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Vergabestellen bei der Domainregistrierung. Die Bedingungen der Vergabestellen sind verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragstellung diese an. Bitte nehmen Sie diese zur Kenntnis (z.B. Strato- Domainbedingungen).

  • Sofern die Einrichtung von E-Mail-Funktionalitäten Teil der Tarifpakete sind, wird diese durch den Dienstleister eingerichtet. Der Auftraggeber ist für alle produzierten Inhalte selbst verantwortlich.

  1. Datenschutz

Es werden im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages mit dem Dienstleister Daten über seine Person gespeichert, geändert oder gelöscht. Im Rahmen des Vertrages können diese Daten auch an Dritte übermittelt werden (z.B. bei der Anmeldung der Domain). Darüber hinaus werden Daten im Rahmen gesetzlicher Anforderungen, des berechtigten Interesses oder nach Einholung einer Einverständniserklärung verarbeitet.

  1. Zahlungsbedingungen
  • Die Abrechnung der Gebühren beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages (Angebotes). Gebuchte Pakete bezüglich der Pflege, Wartung oder das Hosting der Webseite werden ab Onlinestellung und nach Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 1 Monat nach Unterzeichnung des Vertrages im Voraus nach den im Tarifpaket vereinbarten Preisen, Zahlungsmöglichkeiten und Laufzeitoptionen abgerechnet. Alle Preise gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Das Honorar für die einmalige Erstellung einer Webseite ist in zwei Tranchen zu zahlen: 50% nach Vertragsabschluss, 50% Restzahlung nach Fertigstellung der Arbeiten. Einmalige Einrichtungsgebühren sind, falls vorhanden, zu 100% in Vorkasse zu begleichen.
  • Für sämtliche vom Dienstleister gestellten Rechnungen gilt eine Zahlungsfälligkeit von 10 Tagen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu erheben. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar ist, behält sich der Dienstleister das Recht vor, diesen geltend zu machen.
  • Für gebuchte Pakete, welche monatlich abgerechnet werden, erteilt der Auftraggeber dem Dienstleister ein SEPA-Basis Mandat zum Einzug sämtlicher Forderungen per Lastschrift. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf einen [1] Tag verkürzt und geschieht mit der jeweiligen Online-Rechnung per E-Mail. Bei Zahlungsverzug behält sich der Dienstleister vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann der Dienstleister eine Kostenpauschale in Höhe von 3,00€ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer geltend machen, soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger als die Kostenpauschale ist. Bei jährlicher Zahlungsweise wird eine Rechnung gestellt, bei der 12 Monate im Voraus zu begleichen sind.
  • Einwendungen wegen fehlerhafter Rechnungen hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt zu erheben. Bei schriftlichen Einwendungen genügt die Absendung innerhalb der einwöchigen Frist. Das Unterlassen fristgerechter Einwendungen gilt als Genehmigung.

  1. Marken- und Urheberrecht/Copyrights
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich die gesamte rechtliche Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Datenschutz, Jugendschutz, Presserecht und das “Recht am eigenen Bild”. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte wie Texte, Bilder oder andere Medien sind auf ein entsprechendes Nutzungsrecht durch den Auftraggeber zu überprüfen.
  • Das Urheberrecht/Copyright auf alle erstellten Arbeiten verbleibt beim Dienstleister.
     
  1. Nutzungsrecht und Rechteübertragung
  • Der Dienstleister überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der offenen Forderungen durch den Auftraggeber auf diesen über und sind auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt.
  • Der Dienstleister hat das Recht auf allen Veröffentlichungen (z.B. durch vom Dienstleister erstelle Webseiten) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Dienstleister zum Schadenersatz.
  • Der Dienstleister kann seine Rechte aus diesem Vertrag Dritten übertragen (Vertragsübernahme). Dem Auftraggeber steht dann ein fristloses Kündigungsrecht zu.
  • Die übertragenen Nutzungsrechte aus diesem Vertrag können seitens des Auftraggebers nur nach vorheriger Zustimmung des Dienstleisters auf Dritte übertragen werden.

  1. Haftung
  • Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Dienstleister wird von dem Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
  • Erachtet der Dienstleister für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten für die Prüfung.
  • Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
  • Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und die Haftung für die Inhalte seines Online Auftritts und stellt den Dienstleister vollumfänglich und in der Höhe unbegrenzt von jeglichen Wettbewerbs-, Namens-, Urheber-, und Markenrechten sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei.
  • Den Dienstleister trifft keinerlei Pflicht zur inhaltlichen Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten. Die Auftragsfreigaben obliegen dem Auftraggeber. Mit der Abnahme geht die Haftung auf den Auftraggeber über. Somit sind jegliche Haftungs- und Regressforderungen gegenüber dem Dienstleister ausgeschlossen. Die Abnahme gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber die Abnahme schriftlich erklärt hat oder der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt. Ferner gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber beginnt, das Auftragsergebnis produktiv zu nutzen.
  • Die Impressumspflicht liegt beim Auftraggeber. Dieser hat sicherzustellen, dass sämtliche Impressumsangaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an den Dienstleister übermittelt werden und er hat die korrekte Umsetzung stets zu überprüfen.
  • Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. Im Übrigen haftet der Dienstleister nicht für unvorhersehbare Schäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn.
  • Der Dienstleister behält sich das Recht vor, insbesondere bei technischem Fortschritt oder um Missbrauch zu vermeiden, bestimmte Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu entfernen. Sollten sich hierbei bestimmte Rahmenbedingungen ändern und die vertragsgemäße Leistung des Dienstleisters wird dadurch erschwert, kann der Dienstleister diese Leistungen ändern, entfernen oder gegen eine erhöhte Vergütung anbieten. In so einem Falle wird der Dienstleister den Auftraggeber immer rechtzeitig informieren, bevor eine Vergütung erhöht, eine Änderung vollzogen oder eine Leistung eingestellt wird. Diese Änderungen gelten vom Auftraggeber als genehmigt, soweit dieser nicht innerhalb von vier [4] Wochen nach Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht oder den bestehenden Vertrag kündigt.
     
  1. Vertragslaufzeit und Kündigung
  • Wenn nicht anders vereinbart, haben monatlich oder jährlich abgerechnete Pakete eine Grundlaufzeit von 12 Monaten, welche mit der Online-Schaltung des Online-Auftritts beginnen, spätestens jedoch vier [4] Wochen nach Vertragsabschluss. Gewährte Freimonate verschieben den Beginn der Grundlaufzeit entsprechend nach hinten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die angegebene Grundlaufzeit von 12 Monaten, wenn er nicht vorab mit einer Frist vier [4] Wochen zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer Partei gekündigt wird.
  • Der Dienstleister ist berechtigt die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu beenden und die dazugehörigen Online-Auftritte stillzulegen, sofern Entgelte trotz Fälligkeit nicht fristgerecht gezahlt werden oder ein Verstoß nach §11 vorliegt. Zudem ist der Dienstleister berechtigt die dazugehörige(n) Domain(s) bei der Vergabestelle löschen zu lassen.
  • Die Kündigung des Vertrags kann beiderseits nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den Fällen von Vertrauensverlust, eine drohende Insolvenz oder mangelnde Teilnahme (Mitwirkung des Vertragspartners). Sollte der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigen und der Dienstleister stimmt dem Wunsch des Auftraggebers zu, den Vertrag vorzeitig zu beenden, so ist der Dienstleister berechtigt eine angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 250,00€ zzgl. MwSt. geltend zu machen. Sollten die bereits angefallenen Aufwendungen den Mindestbetrag von 250,00€ übersteigen, so wird der Dienstleister hier entsprechende Nachweise liefern. Sofern der Auftraggeber aus wichtigem zu vertretendem Grund kündigt, behält de Dienstleister vor den vollen, für den Auftrag noch offenen Vergütungsanspruch, abzüglich der eingesparten Aufwendungen zu fordern. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  • Unbeschadet des Rechts der fristlosen Kündigung können Dienstverträge von der jeweiligen Vertragspartei mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
     
  1. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
  • Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber sowie die Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).
  • Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Inlands- und Auslands-Auftraggeber gleichermaßen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.